Notruf richtig absetzen
112 Feuerwehr und Rettungsdienst – Die europaweite Notrufnummer!
Wo wird Hilfe benötigt?
Nennen Sie die Adresse mit Ort, Straße, Hausnummer und Name der Bewohner, sofern bekannt. Ist eine genaue Adressangabe nicht möglich helfen andere Angaben, wie z.B. markante Anhaltspunkte. Bei Unfällen auf Straßen hilft eine Richtungsangabe (von wo sind Sie gekommen und wohin sind Sie unterwegs?). Auf Bundesautobahnen sind zusätzlich Kilometerangaben am Fahrbahnrand angebracht. Hier helfen auch Angaben über die letzte Ausfahrt/Rasthof und die Fahrtrichtung zur nächsten größeren Stadt.
Was ist passiert?
Beschreiben Sie um was für einen Unfall/Feuer es sich handelt. Steht ein Gebäude in Brand oder ein Container? Gab es einen Verkehrsunfall? Befindet sich ein Tier in einer misslichen Lage? Oder haben Sie Unwetterschäden zu beklagen?
Wie viele Verletzte / Welche Art der Verletzung?
Um ausreichend Kräfte zu entsenden ist es hilfreich zu wissen wie viele Verletzte es gibt. Und wenn möglich zumindest auch ein grobes Verletzung anzugeben (z.B. Verbrennung, Knochenbruch, Bewusstlosigkeit, …).
Wer ruft an?
Bitte nennen Sie ihren Namen und eine Rufnummer um ggf. für Rückfragen erreichbar zu sein.
Warten auf Rückfragen!
Keine Angst, falls dem Leitstellendisponent eine Auskunft fehlt wird er Sie dazu befragen. Bitte legen Sie nicht auf!
Waldbrandgefahr
Unsere sieben goldenen Regeln gegen Brände in der Natur:
• Beachten Sie das absolute Verbot für offenes Feuer in Wäldern; dies gilt auch für gemütliche Grillpartys – fragen Sie nach ausgewiesenen Grillplätzen.
• Ebenso ist es verboten, in den Wäldern zu rauchen.
• Werfen Sie keine brennenden Zigaretten aus dem Fenster.
• Benutzen Sie nur ausgewiesene Parkplätze beim Ausflug in die Natur. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
• Halten Sie die Zufahrten zu Wäldern, Moor und Heide frei – sie sind wichtige Rettungswege. Beachten Sie unbedingt Park- und Halteverbote.
• In einigen Gebieten ist der Zugang zu Waldgebieten untersagt – bitte folgen Sie diesem Verbot.
• Melden Sie Brände oder Rauchentwicklungen sofort über Notruf 112. Hindern Sie Entstehungsbrände durch eigene Löschversuche an der weiteren Ausbreitung, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.
Wir appellieren bei entsprechenden Wetterlagen zu brandschutzgerechtem Verhalten in der Natur und beim Grillen. Hohe Temperaturen und Trockenheit führen immer wieder in weiten Teilen Deutschlands zu höchsten Waldbrand-Warnstufen. Daher unsere Bitte: Gehen Sie aufmerksam durch Wald und Flur. Vermeiden Sie gedankenlosen Leichtsinn.
Genießen Sie den Sommer sicher!
Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Wetterdienst unter:
Waldbrandindex Baden-Württemberg
Der Waldbrandgefahrenindex WBI beschreibt das meteorologische Potential für die Gefährdung durch Waldbrand. Er zeigt die Waldbrandgefahr in 5 Gefahrenstufen an: 1= sehr geringe Gefahr (grün) bis 5 = sehr hohe Gefahr (lila).
Häckselplätze
Immer wieder kommt es zu Einsätzen auf Häckselplätzen durch unsachgemäß abgeladene Gegenstände. Daher noch einmal der Hinweis vom Landkreis Böblingen:
Es darf nur Baum- und Heckenschnitt auf die Häckselplätze im Landkreis Böblingen angeliefert werden! Gras, Moos, Heu, Laub und Stroh dürfen NICHT auf die Häckselplätze!
Diese Materialien dürfen nur in die Biotonne oder bei größeren Mengen in die vom AWB auf allen Wertstoffhöfen angebotenen Papiersäcke.
Standorte der Häckselplätze, sowie weiterführende Informationen finden Sie auf der Infoseite des Landkreis Böblingen.
Bitte achten Sie auf die Hinweise und Verbote. Vielen Dank im Voraus.
Hochwasser
Immer wieder kommt es in der Region zu schweren Unwettern mit starkem Niederschlag und teilweise Hagel. Die trockenen und versiegelten Böden können das Wasser nicht mehr aufnehmen, die Kanalisation ist oft überlastet und Hagelkörner, aber auch Laub, Gras, Heu und Stroh verstopfen Kanäle und Kanalisation. Es kommt folglich zu lokalen Hochwassern auch ohne direkten Kontakt zu einem Bach oder Fluss. Mit einfachen, nicht aufwendigen Mittel lassen sich Schäden vermeiden bzw. begrenzen.
Die Feuerwehr Rutesheim empfiehlt daher bei Unwettern und extremen Niederschlägen:
– Verfolgen Sie die aktuelle Wetterlage über starke Unwetter in regionalen Radiosendern oder dem Internet unter www.dwd.de oder www.uwz.de.
– Informieren Sie gegebenenfalls zusätzlich ihre Nachbarn und Mitmenschen.
– Dichten Sie gefährdete Türen und Fenster, Abflussöffnungen, Lichtschächte etc. ab. Die dafür notwendigen und hilfreichen Sandsäcke bekommen Sie in Baumärkten.
– Schalten Sie den Strom in den Kellerräumen ab. Bei Überflutung besteht Stromschlaggefahr!
– Stellen Sie in gefährdeten Bereichen ihre Sachgüter und Elektrogeräte (Waschmaschine, Trockner, Kühltruhe..) hoch und lassen möglichst nichts auf dem Boden liegen.
– Schalten Sie ihre Heizung ab falls sie vom Hochwasser betroffen ist.
– Verständigen Sie bei Austritt von Schadstoffen (Heizöl, Farbe, Lacke,…) die Feuerwehr.
– Betreten sie keinen Raum in den Wasser einritt. Während des Wassereintritts besteht Ertrinkungsgefahr!
– Meiden Sie Unterführungen und tiefer gelegene Punkte. Ertrinkungsgefahr oder Mitreißen bei starker Strömung!
– Befahren Sie keine überfluteten Straßen. Dringt Wasser in den Motorraum, droht erheblicher Schaden in der Elektronik; zudem liegt die Betriebstemperatur eines Katalysators bei rund 700°C, plötzliche Abkühlung kann zum Zerspringen des Keramikkopfes führen.
– Steht das Fahrzeug bis zur Ölwanne oder bis über die Räder im Wasser, keinesfalls starten, sondern abschleppen und in der Werkstatt überprüfen lassen.
– Durchfahren sie keine überfluteten Straßen mit dem Auto. Es besteht erhebliche Gefahr durch Angeschwemmtes und aufgeschwemmte Kanaldeckel.
– Sind Straßen überflutet melden Sie das der Polizei unter 110.
– Schützen Sie sich vor großen Hagelkörnern, diese können erhebliche Verletzungen verursachen.
– Dokumentieren Sie rechtzeitig ihre Schäden und melden Sie es der Versicherung.
– Helfen Sie als Nichtbetroffene(r) Ihren Nachbarn.
Können Sie sich nicht selbst nicht mehr helfen, dann verständigen Sie die Feuerwehr unter dem Notruf 112. Es kann je nach Unwetterlage dauern, bis die Feuerwehr zu Hilfe kommt, da meist mehrere Einsatzstellen parallel abgearbeitet werden müssen. In der Regel können 3-4 Einsatzstellen auf einmal bearbeitet werden. Hierbei wird nach Eingang der Meldungen und Dringlichkeit vorgegangen.
Vorbeugende Maßnahmen:
– Lassen Sie ihre Abwassersituation von einem ortskundigem Sanitärfachbetrieb beurteilen.
– Lassen Sie in gefährdeten Bereichen Rückstauklappen durch Fachbetriebe einbauen.
– Achten Sie darauf dass ihre Dach- und Oberflächenentwässerung erst nach den Rückstauklappen in ihr Abwassersystem eingeleitet wird.
– Lassen Sie ihre Hausentwässerungsanlagen, Hebeanlagen und Rückstauklappen regelmäßig warten und prüfen.
– Reinigen Sie regelmäßig ihre Abwasserschächte, Dach- und Birkorinnen.
– Sichern Sie Öltanks gegen Aufschwimmen. Meistens hilft es schon mit Holz den Öltank gegen die Decke abzustützen oder ihn mit Spanngurte festzuzurren.
– Halten Sie sich einen Nasssauger breit.
– Schaffen Sie sich an der tiefsten Stelle eine kleine Sickergrube aus der Sie mit einer handelsüblichen Tauchpumpe das Wasser absaugen können bzw. das Niveau halten können.
– Pumpen Sie das Wasser möglichst nicht in das eh schon überlastete Kanalnetz sondern in den Garten.
– Fangen Sie erst an das Wasser auszupumpen und abzuschöpfen, wenn kein Wasser mehr eintritt. Wenn das Kanalsystem wieder funktioniert läuft das Wasser meist von alleine wieder ab.
– Hinterlegen Sie bei Mitbewohnern oder Nachbarn einen Schlüssel damit bei ihrer Abwesenheit (Urlaubs- oder Arbeitszeit!) im Schadensfall auch ein schneller Zugang möglich ist.
Was kostet eigentlich ein Feuerwehreinsatz?
Diese Frage stellen sich bestimmt viele Bürgerinnen und Bürger bevor sie die Feuerwehr alarmieren. Im Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg ist die klar geregelt. Es gibt sogenannte Pflichtaufgaben einer Feuerwehr die kostenfrei sind. Dazu zählen unteranderem die Bekämpfung von Schadensfeuern und das Retten von Menschen und Tieren aus lebendbedrohlichen Zwangslagen. Alle anderen Tätigkeiten sind sogenannte „Kannaufgaben“. Diese sind in der Regel kostenpflichtig. Die Feuerwehr ist eine Einrichtung der Stadt. Die Abrechnung erfolgt daher durch die Stadt über einen Gebührenbescheid. Die aktuelle Kostensatzung können direkt bei der Stadt Rutesheim erfragt werden. Bei einer größeren Schadenslage bzw. viele betroffener Gebäude kann die Gemeinde einen öffentlichen Notstand anerkennen und auf eine Berechnung verzichten.
Tipps zur Adventszeit
Gemütliche Abende mit Plätzchen und Kerzenschein: Die Adventszeit ist für viele Menschen eine Zeit der Besinnlichkeit. Damit diese nicht durch Brände überschattet wird, die durch Unachtsamkeit ausgelöst wurden, mahnt der Deutsche Feuerwehrverband zum sorgsamen Umgang mit Kerzen. Dadurch könnten zahlreiche Feuerwehreinsätze in der dunklen Jahreszeit vermieden werden.
Neun einfache Tipps der Feuerwehr helfen, Brände zu verhindern:
– Stellen Sie Kerzen nicht in der Nähe von brennbaren Gegenständen (Geschenkpapier, Vorhang) oder an einem Ort mit starker Zugluft auf.
– Kerzen gehören immer in eine standfeste, nicht brennbare Halterung, an die Kinder nicht gelangen können.
– Lassen Sie Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen – vor allem nicht, wenn Kinder dabei sind. Unachtsamkeit ist die Brandursache Nummer eins!
– Auch wenn man sie häufiger als sonst verwendet und griffbereit haben möchte:
– Bewahren Sie Streichhölzer und Feuerzeuge an einem kindersicheren Platz auf.
– Löschen Sie Kerzen an Adventskränzen und Gestecken rechtzeitig, bevor sie heruntergebrannt sind: Tannengrün trocknet mit der Zeit aus und wird zur Brandgefahr.
– Achten Sie bei elektrischen Lichterketten darauf, dass Steckdosen nicht überlastet werden. Die elektrischen Kerzen sollten ein Prüfsiegel tragen, das den VDE-Bestimmungen entspricht.
– Wenn Sie echte Kerzen entzünden, stellen Sie ein entsprechendes Löschmittel (Wassereimer, Feuerlöscher, Feuerlöschspray) bereit.
– Wenn es brennt, versuchen Sie nur dann die Flammen zu löschen, wenn dies ohne Eigengefährdung möglich ist. Ansonsten schließen Sie möglichst die Tür zum Brandraum, verlassen (mit Ihrer Familie) die Wohnung und alarmieren die Feuerwehr mit dem Notruf 112.
– Rauchwarnmelder in der Wohnung verringern das Risiko der unbemerkten Brandausbreitung enorm, indem sie rechtzeitig Alarm geben. Die kleinen Lebensretter gibt es im Fachhandel – übrigens passen sie perfekt als Geschenk auf den Gabentisch!
Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern eine besinnliche und schadenfreie Adventszeit.
Wespennest
Die Entfernung von Insektennestern (auch Stechinsekten) gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr. Wespen und Hornissen stehen wie Bienen unter Naturschutz, da sie ebenfalls wichtige Funktionen im Naturkreislauf erfüllen. Deshalb dürfen sie weder getötet, noch Nester entnommen, beschädigt oder zerstört werden.
Die Entfernung eines solchen Insektennestes durch die Feuerwehr ist nur in bestimmten Einzelfällen im Rahmen der Gefahrenabwehr möglich (z.B. in öffentlichen Gebäuden, Hauseingängen von Mehrfamilienhäusern, Kindergärten, o.ä.). Allerdings auch nur wenn es keine andere Möglichkeit gibt diese Gefahr andersweitig zu beseitigen (z.B. durch Nutzung eines anderen Eingangs bis zum Eintreffen des Schädlingsbekämpfers). Sollten Sie zu Hause ein Wespennest haben, das Sie entfernen lassen möchten, wenden Sie sich daher bitte an einen Schädlingsbekämpfer.
Und noch ein kleiner Hinweis: Wespen überwintern nicht, sondern sterben. Das Problem erledigt sich somit zum Ende des Sommers meist von selbst.
Hinweise zur Rauchmelderpflicht in Baden-Württemberg
Rauchwarnmelder ab sofort in Neubauten Pflicht, Frist für bestehende Gebäude
Im März des Jahres 2013 wurden in Backnang die Bewohner eines Hauses im Schlaf vom Feuer überrascht. Dabei konnten leider acht Menschen, darunter 6 Kinder, nicht rechtzeitig gewarnt werden und kamen ums Leben. Vor dem Feuer und dem gefährlichen Brandrauch hätten Rauchwarnmelder effektiv gewarnt und eine zügige Evakuierung ermöglichen können.
Der Landtag hat nun am 10.07.13 den seit 2006 vorliegenden Entwurf der Rauchmelderpflicht für Baden-Württemberg verabschiedet, damit ergeben sich folgende Änderungen:
Wo müssen die Rauchwarnmelder angebracht werden?
„In Aufenthaltsräumen in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen…“
(u.a. Schlaf-, Kinder- und Gästezimmer) „…sowie Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit…“¹
(i.d.R. Flur vom Schlafzimmer zur Wohnungstüre) „…sind jeweils mit mindestens einem Rauchwarnmelder auszustatten.“¹
Wann und wer muss die Rauchwarnmelder einbauen?
Neu- oder Umbauten sofort¹
Bestandsgebäude müssen bis 31.12.2014¹ ausgestattet werden
Für den Einbau ist immer der Eigentümer/Betreiber des Gebäudes verantwortlich. Die Wartung obliegt dem tatsächlichen Nutzer (Mieter, Bewohner).
Wer stellt die Funktionsfähigkeit sicher?
„Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.“ ¹
Was muss ich bei der Auswahl eines Rauchwarnmelders beachten?
Die Feuerwehr darf keine Produktempfehlung aussprechen, wir raten daher sich durch eine Beratung im Fachhandel zu entscheiden und aktuelle Testergebnisse zu berücksichtigen. Generell sollte man Geräte mit einer Batterielebensdauer von 10 Jahren kaufen und auf entsprechend zusätzliche Qualitäts- und Ausstattungsmerkmale achten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter nachfolgenden Links:
Ihre Freiwillige Feuerwehr Rutesheim
¹ Quelle: Landtag von Baden-Württemberg (15.07.2013): Drucksache 15/3773
Fragen an die Feuerwehr – Sonder und Wegerecht
Da immer wieder das Thema Einsatzhorn für Gesprächsbedarf sorgt und verschiedene Wissensstände vorzufinden sind, möchten wir hier auf die Paragraphen 35 und 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) eingehen.
§ 35 regelt die Sonderrechte, die es uns ermöglichen uns zu einem gewissen Grad von der StVO zu befreien. Besonders hinsichtlich Geschwindigkeit, Überholen, Vorfahrt, Rotlicht und Vorschriftszeichen. Diese Befreiung gilt jedoch nur bei hoheitlichen Aufgaben in denen Eile geboten ist und nur bei gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Also nur mit besonderer Sorgfaltspflicht, besondere Pflicht zur Aufmerksamkeit, sowie Vergewisserungspflicht. Dies ist Ermessensabwägung des Fahrzeugführers.
Nach Auslegung der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV- StVO) zum § 35 haben andere Verkehrsteilnehmer die Sondersignale nicht zu hinterfragen, sondern müssen das Wegerecht gewähren.
§ 38 regelt das Wegerecht und fordert alle anderen Verkehrsteilnehmer auf sofort freie Bahn für die Einsatzfahrzeuge zu schaffen. Dieses Wegerecht darf aber nur mit Blaulicht in Verbindung mit dem Einsatzhorn in Anspruch genommen werden. Dieses Wegerecht darf auch nur in kritischen Situationen (Menschenleben in Gefahr, Gefahr der öffentlichen Sicherheit, Abwendung schwerer Schäden, o.ä.) angewendet werden. Blaues Blinklicht ohne Einsatzhorn darf nur zur Warnung vor Gefahrenstellen eingesetzt werden.
Wir bemühen uns das Einsatzhorn nur in wirklich kritischen Situationen einzusetzen und auch die Tageszeiten entsprechend unserer Möglichkeiten zu berücksichtigen. Wir hoffen hiermit etwas Aufklärungsarbeit zu leisten und entschuldigen uns schon im Voraus für die nächsten Lärmbelästigungen. Aber dies geschieht nur zum Schutze der Bevölkerung.
Weitere Fragen rund um Einsatztaktiken, technische Ausrüstung und rechtliche Fragen können Sie jederzeit als Email an presse@feuerwehr-rutesheim.de, hier im Facebook oder als Brief in einen unserer Briefkästen an den Feuerwehrhäusern Rutesheim oder Perouse senden.
Wir freuen uns auf weitere Zusendungen!