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01.06.2019

Wespennest

Die Entfernung von Insektennestern (auch Stechinsekten) gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der Feuerwehr. Wespen und Hornissen stehen wie Bienen unter Naturschutz, da sie ebenfalls wichtige Funktionen im Naturkreislauf erfüllen. Deshalb dürfen sie weder getötet, noch Nester entnommen, beschädigt oder zerstört werden.

Die Entfernung eines solchen Insektennestes durch die Feuerwehr ist nur in bestimmten Einzelfällen im Rahmen der Gefahrenabwehr möglich (z.B. in öffentlichen Gebäuden, Hauseingängen von Mehrfamilienhäusern, Kindergärten, o.ä.). Allerdings auch nur wenn es keine andere Möglichkeit gibt diese Gefahr andersweitig zu beseitigen (z.B. durch Nutzung eines anderen Eingangs bis zum Eintreffen des Schädlingsbekämpfers). Sollten Sie zu Hause ein Wespennest haben, das Sie entfernen lassen möchten, wenden Sie sich daher bitte an einen Schädlingsbekämpfer.

Und noch ein kleiner Hinweis: Wespen überwintern nicht, sondern sterben. Das Problem erledigt sich somit zum Ende des Sommers meist von selbst.



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